Die Verwaltung sammelt und verarbeitet persönliche Daten nur, um ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Besondere Daten wie Gesundheitsinformationen oder Vorstrafen werden nur verarbeitet, wenn es gesetzlich erlaubt ist. Betroffene Personen haben Rechte wie Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten und können sich bei einer Behörde beschweren.