Bei Dringlichkeiten außerhalb der Ambulatoriumszeiten
- von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr an Werktagen
- von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr an Vorfeiertagen
- sowie während der Nachtstunden an Werktagen (20.00 Uhr bis 08.00 Uhr)
darf der eigene Arzt für die Grundversorgung kontaktiert werden.