Gebühr betreffend die Benutzung des Parkplatzes beim Stausee Neves und der Zufahrtsstraße

  Information und im Falle einer Störmeldung: Tel. +39 377 3528677 Kreisverkehr vor der SchrankenanlageSchrankenanlage...

Veröffentlichungsdatum:

01.06.2024

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2 Minuten

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  Information und im Falle einer Störmeldung: Tel. +39 377 3528677



CIMG5898.JPGKreisverkehr vor der SchrankenanlageCIMG5895.JPGSchrankenanlage Neves-Strasse Lappach                                                             

 

  Auszug aus dem Gemeindeausschussbeschluss 294/A vom 09.10.2023: 

  1. Mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 294/A vom 09.10.2023 wurden die Gebühren betreffend die Benutzung des Parkplatzes beim Neves Stausee und der Zufahrtsstraße ab 01.01.2024 neu festgelegt:
  • Zeitraum zwischen der Einfahrt an der Schranke und der Einführung des Tickets an der automatischen Kassa bis zu 1 Stunde: 5,00 €
  • Zeitraum zwischen der Einfahrt an der Schranke und der Einführung des Tickets an der automatischen Kassa von 1 Stunden  und 1 Minute bis zu 4 Stunden: 8,00 €
  • Zeitraum zwischen der Einfahrt an der Schranke und der Einführung des Tickets an der automatischen Kassa von 4 Stunden und 1 Minute bis Mitternacht: 12,00 €

Dieser Tarif wiederholt sich ab 00:00 Uhr eines jeden Tages.

Dieser Tarif wiederholt sich für die folgenden Tage bis zu einem Maximum von 40,00 Euro pro Woche.

Zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr kann der Parkplatz unentgeltlich genutzt werden.

  1. Die Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde Mühlwald erhalten eine Dauerkarte mit Fälligkeit 31.10.2033 und bezahlen dafür eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 €.
  2. Der Preis für die Saisonkarte beträgt 150,00 € einschließlich MwSt.. Diese berechtigt zu einer unbegrenzten Anzahl von Fahrten für eine Sommersaison.
  3. Folgende Fahrzeuge sind von der Bezahlung der Gebühren befreit und erhalten eine Gratiskarte:
  1. Einsatzfahrzeuge der Sicherheitskräfte
  2. Einsatzfahrzeuge des Zivilschutzes
  3. Fahrzeuge von Personen, welche oberhalb der Schranke ihren Arbeitsplatz haben
  4. Fahrzeuge von Beauftragten zur Wartung der Anlagen zur Stromproduktion und der Leitungen
  5. Fahrzeuge der Eigentümer von Liegenschaften oberhalb der Schranke


  1. Die Fahrzeuge von Lieferanten sind von der Bezahlung der Gebühren befreit und erhalten je nach Bedarf eine Münze für eine Gratisfahrt.
  2. Sämtliche Mehrfahrtenkarten müssen auf ein Zulassungskennzeichen ausgestellt werden und werden bei Missbrauch eingezogen.

Für weitere Informationen können Sie sich an die Gemeindeverwaltung von Mühlwald unter folgender Telefonnummer wenden: 0474/653135

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Zuletzt aktualisiert: 10.09.2024, 16:32 Uhr

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