Die Gemeinde ist für die Versorgung mit Trinkwasser zuständig. Der Verbrauch des Trinkwassers wird durch Wasserzähler ermittelt. Die Gebühr richtet sich nach dem Verursacherprinzip und besteht aus einem Grundtarif und aus einem mengenabhängigen Tarif pro m³.
Der Tarif für den Trinkwasserversorgungsdienst mit Wirkung 01.01.2024 wird wie folgt festgelegt (zuzüglich der gesetzlich vorgesehenen MwSt. von 10 % MwSt.):
Fixtarif je Wasserzähler:
Wasserzähler < 1 Zoll: 22,19 €
Wasserzähler 1 - 1 ¼ Zoll: 44,39 €
Wasserzähler 1 ½ - 1 ¾ Zoll: 66,58 €
Wasserzähler 2 - 2 ¾ Zoll: 88,78 €
Verbrauchsabhängiger Tarif (pro m³)
Kategorie Haushalte Einheitstarif 0,4531 €
Kategorie Nicht-Haushalte Grundtarif 0,4531 € - Erhöhter Tarif 0,5890 €
Kategorie gemischte Wassernutzung Einheitstarif 0,4531 € - Nicht-Haushalt 0,4531 € - Erhöhter Tarif 0,5890 €
Die Fixgebühr ist für jeden eingebauten Zähler geschuldet.
Wird eine Baueinheit der Kategorie A (außer A/10) teilweise zu Wohnzwecken und teilweise für die Ausübung der Privatzimmervermietung gemäß LG Nr. 12/1995 verwendet, wird die gesamte Baueinheit der vorwiegenden Nutzung zugeordnet.
Wird eine Baueinheit der Kategorie A (außer A/10) teilweise zu Wohnzwecken und teilweise für die Ausübung eines Betriebes (z.B. Firmensitz) verwendet, wird die gesamte Baueinheit der vorwiegenden Nutzung zugeordnet.
Ist ein unbewohntes Gebäude am Trinkwassernetz angeschlossen, so ist der Trinkwassertarif geschuldet. Unbewohnte Gebäude sind nur dann befreit, wenn nachweislich der Anschluss ans öffentliche Trinkwassernetz abgebaut ist. Unbewohnte Wohnungen in Kondominien sind hingegen immer tarifpflichtig.
Verordnung über den öffentlichen Trinkwasserversorgungsdienst (0.74 MB)