Freibeträge und Steuersätze - Änderungen ab dem Jahr 2025

Die Gemeinde Mühlwald hat neue Regeln zur Immobiliensteuer (GIS) ab 2025 beschlossen, inklusive Steuersätzen und Freibeträgen.

Veröffentlichungsdatum

01.01.2023

Beschreibung

Die Gemeinde Mühlwald hat entschieden, dass ab 2025 ein allgemeiner Steuersatz von 0,76 % für Immobilien gilt. Für die Hauptwohnung gibt es einen Steuerfreibetrag von 2.000 Euro, und es wurden verschiedene Ermäßigungen für bestimmte Wohnformen wie vermietete oder kostenlos überlassene Wohnungen festgelegt. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen und wird nach zehn Tagen Veröffentlichung gültig.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2023

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Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 18:01 Uhr

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