Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)

Genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 4/R vom 26.02.2026

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Veröffentlichungsdatum

02.03.2026

Beschreibung

Die Gemeinde Mühlwald hat neue Regeln für die Immobiliensteuer beschlossen, die ab dem 1. Januar 2026 gelten. Es gibt Steuererleichterungen und Befreiungen für bestimmte Wohnungen, zum Beispiel wenn sie kostenlos an Verwandte oder mit Mietvertrag vermietet werden sowie für touristische und landwirtschaftliche Gebäude. Wer diese Vorteile nutzen will, muss bestimmte Dokumente rechtzeitig bei der Gemeinde einreichen.

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Veröffentlichungsdatum

02.03.2026

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Zuletzt aktualisiert: 02.03.2026, 18:00 Uhr

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