Hausschlachtungen

Die Verordnung regelt die Bedingungen für Hausschlachtungen in der Gemeinde Mühlwald

Beschreibung

In der Gemeinde Mühlwald dürfen Bauern bestimmte Tiere wie Schweine oder Schafe nur zwischen 1. November und 31. März zu Hause schlachten. Ältere Tiere, die auf Krankheiten getestet werden müssen, dürfen nur im Schlachthof geschlachtet werden. Das Fleisch darf nur für die eigene Familie verwendet werden, und die Schlachtung muss beim Amtstierarzt gemeldet werden.

Datei

Kontakt

Bürgermeister

HAUPTORT 18/A, 39030 MÜHLWALD

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

17.11.2008

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 19:36 Uhr