Verordnung Gemeindeaufenthaltsabgabe - ab 01.01.2024

Die Verordnung regelt die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe ab 01.01.2024 in Mühlwald

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

23.12.2024

Beschreibung

Wer in einem Hotel oder einer Ferienwohnung in der Gemeinde Mühlwald übernachtet, muss eine Ortstaxe (Gemeindeaufenthaltsabgabe) zahlen. Die Höhe der Abgabe hängt von der Art der Unterkunft ab und wird pro Person und Nacht berechnet. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für Kinder unter 14 Jahren oder Personen, die aus beruflichen oder sozialen Gründen kostenlos übernachten.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

23.12.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 17:56 Uhr