Verordnung über die Gewährung von Beihilfen an Körperschaften und Vereine

Die Verordnung regelt, wie die Gemeinde Mühlwald finanzielle Beiträge an gemeinnützige Organisationen vergibt.

Kategorien

Beschreibung

Die Gemeinde Mühlwald gibt Geld an Vereine und Organisationen, die zum Beispiel im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich arbeiten. Diese Organisationen dürfen keinen Gewinn machen und müssen genau erklären, wofür sie das Geld brauchen. Die Anträge müssen bis zum 31. August eingereicht werden, und die Gemeinde entscheidet dann, wie viel Geld vergeben wird.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

06.05.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 18:48 Uhr