Voraussetzungen für die Besetzung von konventionierten Wohnungen gemäß Art. 79 L.G. Nr. 13/1997

Das Dokument erklärt die Voraussetzungen und Pflichten für den Bezug von konventionierten Wohnungen und Wohnungen für Ansässige in Südtirol.

Veröffentlichungsdatum

03.09.2025

Beschreibung

In Südtirol gibt es besondere Regeln für den Bezug von konventionierten Wohnungen und Wohnungen für Ansässige. Wer so eine Wohnung beziehen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel seit mindestens fünf Jahren in Südtirol wohnen oder arbeiten. Es gibt klare Fristen für den Einzug und Meldepflichten – wer sich nicht daran hält, muss mit Geldstrafen rechnen.

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03.09.2025

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Zuletzt aktualisiert: 03.09.2025, 20:03 Uhr

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