Verordnung über die Abhaltung von Volksbefragungen

Die Verordnung regelt, wie Volksbefragungen in der Gemeinde Mühlwald organisiert und durchgeführt werden.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

12.04.2016

Beschreibung

Die Gemeinde hat klare Regeln aufgestellt, wie Bürgerinnen und Bürger eine Volksbefragung beantragen und durchführen können. Es wird genau erklärt, wer abstimmen darf, wie Unterschriften gesammelt werden müssen und wie die Abstimmung abläuft. Auch was passiert, wenn eine Befragung ungültig ist oder abgesagt wird, ist genau beschrieben.

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Kontakt

Sekretariat

HAUPTORT 18/A, 39030 MÜHLWALD+39 0474 656219info@muehlwald.eu

Bürgermeister

HAUPTORT 18/A, 39030 MÜHLWALD

Gemeinderat

HAUPTORT 18/A, 39030 MÜHLWALDinfo@muehlwald.eu

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

12.04.2016

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 18:13 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

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