Verordnung zur Regelung der Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und der Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten

Die Verordnung regelt die Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen und Werbung in der Gemeinde Mühlwald.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2022

Beschreibung

Die Gemeinde Mühlwald hat Regeln aufgestellt, wann und wie viel man zahlen muss, wenn man öffentliche Flächen nutzt oder Werbung macht. Es gibt genaue Vorschriften, wie man eine Erlaubnis bekommt, wie die Gebühren berechnet werden und wann man sie zahlen muss. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Strafen oder zusätzlichen Kosten rechnen.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2022

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Zuletzt aktualisiert: 07.01.2026, 09:22 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Pfarrblatt

Pfarrblatt Mühlwald und Lappach