Verordnung zur Regelung der Verträge

Die Verordnung regelt, wie die Gemeinde Mühlwald Verträge abschließt, öffentliche Bauaufträge vergibt und Vermögenswerte verwaltet.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

18.10.2010

Beschreibung

Die Gemeinde Mühlwald hat klare Regeln, wie sie Verträge abschließt – sie müssen meistens schriftlich sein und bestimmte Formen einhalten, je nach Art des Vertrags. Für öffentliche Bauprojekte gibt es genaue Vorschriften zur Planung, Vergabe und Durchführung, wobei der Gemeindesekretär eine zentrale Rolle spielt. Auch der Verkauf von Gemeindeeigentum, wie Grundstücken oder alten Geräten, ist genau geregelt – meist durch Versteigerung oder unter bestimmten Bedingungen auch direkt.

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Kontakt

Sekretariat

HAUPTORT 18/A, 39030 MÜHLWALD+39 0474 656219info@muehlwald.eu

Bürgermeister

HAUPTORT 18/A, 39030 MÜHLWALD

Gemeinderat

HAUPTORT 18/A, 39030 MÜHLWALDinfo@muehlwald.eu

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

18.10.2010

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 19:09 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Pfarrblatt

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