Die örtliche Höfekommissionen wurde mit Beschluss der Landesregierung vom 12.12.2023, Nr. 1111, veröffentlicht im Amtsblatt der Region am 21.12.2023, Nr. 51, für den Zeitraum 2024-2028 ernannt. Sie wird ihre Tätigkeit mit 1. Jänner 2024 aufnehmen werden und für 5 Jahre im Amt bleiben.
Der geschlossene Hof (externer Link)