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Das Bauamt ist zuständig für die Genehmigung und Überwachung der privaten und öffentlichen Bautätigkeit.
Die Aufgaben der Abteilung Technischer Dienst / Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten umfassen die Genehmigung und Überwachung der privaten und öffentlichen Bautätigkeit, die Raumordnung und Urbanistik, die Erstellung des Gemeindeentwicklungsplans für Raum und Landschaft sowie die Genehmigung und Verwaltung der Durchführungspläne.
Zuletzt aktualisiert: 03.11.2025, 09:29 Uhr