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Ernennung des Verantwortlichen für die Korruptionsbekämpfung
Der Gemeindesekretär/die Gemeindesekretärin wird als Verantwortliche für die Korruptionsbekämpfung im Sinne des Gesetzes 190/2012 i.g.F. ernannt
Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 17:52 Uhr