Ernennungsbeschluß 43/R vom 21.11.2013

Ernennung des Verantwortlichen für die Korruptionsbekämpfung

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Der Gemeindesekretär/die Gemeindesekretärin wird als Verantwortliche für die Korruptionsbekämpfung im Sinne des Gesetzes 190/2012 i.g.F. ernannt

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17.12.2013

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Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 17:52 Uhr