Antrag Flächenwidmungsbescheinigung Art. 83 LG 9/2018 mit Art. 41 Gesetz 47/85

Das Dokument ist ein Antrag zur Ausstellung einer Flächenwidmungsbescheinigung für ein Gebäude in der Gemeinde Mühlwald.

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Beschreibung

Eine Person kann bei der Gemeinde Mühlwald eine Bescheinigung beantragen, die zeigt, wie ein Grundstück genutzt werden darf.

Der Antrag muss bestimmte Angaben enthalten, wie die Grundstücksnummer, persönliche Daten und wie die Bescheinigung übermittelt werden soll (digital oder per Post).

Es müssen Unterlagen beigelegt und Gebühren bezahlt werden, und der Antrag kann per E-Mail, PEC-Mail oder persönlich eingereicht werden.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

06.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 21.07.2025, 12:45 Uhr