Verordnung betreffend die Einsprüche gegen Beschlüsse

Die Verordnung regelt, wie Bürgerinnen und Bürger Einspruch gegen Gemeindebeschlüsse in Mühlwald einlegen können.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

29.10.2024

Beschreibung

Wenn jemand mit einem Beschluss der Gemeinde Mühlwald nicht einverstanden ist, kann er oder sie schriftlich Einspruch einlegen. Der Einspruch muss bestimmte Angaben enthalten und rechtzeitig bei der Gemeinde eingereicht werden. Die Gemeinde prüft den Einspruch und entscheidet innerhalb von 30 Tagen, ob er angenommen oder abgelehnt wird.

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Kontakt

Sekretariat

HAUPTORT 18/A, 39030 MÜHLWALD+39 0474 656219info@muehlwald.eu

Bürgermeister

HAUPTORT 18/A, 39030 MÜHLWALD

Gemeinderat

HAUPTORT 18/A, 39030 MÜHLWALDinfo@muehlwald.eu

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

29.10.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 16:27 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

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