Verordnung betreffend die Rückvergütung der Spesen der Verwalter für institutionelle Außendienste

Diese Verordnung regelt die Rückerstattung von Ausgaben für Außendienste von Gemeindeverwaltern in Mühlwald

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Veröffentlichungsdatum

27.10.2010

Beschreibung

Gemeindeverwalter bekommen Geld zurück für Fahrten und andere Ausgaben, wenn sie wegen ihrer Arbeit außerhalb der Gemeinde unterwegs sind. Die Kosten für Fahrkarten, Taxi, eigenes Auto, Essen und Unterkunft werden nur erstattet, wenn Belege vorgelegt werden. Der Bürgermeister muss die Dienstreisen vorher erlauben – außer bei eigenen Fahrten oder denen des Gemeinderatspräsidenten.

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Veröffentlichungsdatum

27.10.2010

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Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 16:36 Uhr