Festlegung der Zonen und Kategorien zwecks Anwendung der Tarife der Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und der Tarife der Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten

Die Gemeinde Mühlwald legt neue Zonen und Gebühren für Konzessionen und Marktstände gemäß dem Gesetz Nr. 160/2019 fest.

Veröffentlichungsdatum

03.07.2024

Beschreibung

Die Gemeinde Mühlwald hat beschlossen, neue Regeln für Gebühren bei Werbung, Genehmigungen und Marktständen einzuführen. Diese Gebühren ersetzen ältere Abgaben und gelten ab dem 1. Januar 2022. Es entstehen der Gemeinde dadurch keine zusätzlichen Kosten, und der Beschluss wird nach zehn Tagen Veröffentlichung gültig.

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Veröffentlichungsdatum

03.07.2024

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Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 17:54 Uhr