Gemeindekommission für Landschaft

Gemeindekommission für landschaftsrechtliche Genehmigungen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde

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Beschreibung

Die Gemeindekommission für Landschaft gibt unter dem Vorsitz jenes Mitgliedes, welches der Gemeinderat dazu bestimmt hat, eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab.

Eine bindende Stellungnahme dieser Kommission ist hingegen für die Anbringung von Photovoltaikpaneelen und thermischen  Sonnenkollektoren in den vom DLH vom 8. April 2020, Nr. 13, (Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen) vorgesehenen Fällen einzuholen.

Die Aufgaben und Befugnisse, die vom Gesetz und der Bauordnung der Gemeinde der Sektion Bauwesen der GKRL zugewiesen sind, werden von der Gemeindekommission für Landschaft wahrgenommen.

Art der Organisation

Kommissionen

Adresse

HAUPTORT 18/A, 39030 MÜHLWALD

Effektive Mitglieder

Dr. Arch. Stephan Dellago

Sachverständiger für Landschaft, vom zuständigen Landesrat namhaft gemacht

Dipl.Ing. Erwin Tötsch

Sachverständiger für Landwirtschafts- oder Forstwirtschaften oder diplomierter Agrartechniker

Arch. Ursula Unterpertinger

Sachverständige für Baukultur

Orte

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 18:33 Uhr