In jeder Gemeinde wird eine Gemeindeleitstelle für den Zivilschutz errichtet. Die Mitglieder der Gemeindeleitstelle werden vom Gemeinderat ernannt; sie haben die Aufgabe, den Bürgermeister in der Vorhersage, in der Vorbeugung und in der Durchführung der im Katastrophenfall zu ergreifenden Maßnahmen, die auf dem eigens zu auszuarbeitenden Gemeindezivilschutzplan fußen, zu unterstützen.
Der Gemeindeleitstelle steht der Bürgermeister oder eine von ihm delegierte Person vor. Die Anzahl der Personen, aus denen sich die Gemeindeleitstelle zusammensetzt, hängt von der Bevölkerungszahl und von der Größe des Gemeindegebietes ab. Der Gemeindeleitstelle müssen auf jeden Fall der Kommandant der Berufsfeuerwehr in der Gemeinde Bozen, in den anderen Gemeinden ein Kommandant einer Freiwilligen Feuerwehr und der Vorsitzende der Lawinenkommission, sofern eingesetzt, angehören. Der Gemeindeleitstelle können auch Vertreter der Außenämter der Landesverwaltung sowie der anerkannten Freiwilligenorganisationen für den Zivilschutz angehören.
Die Gemeindeleitstelle bleibt in der Regel für die Dauer der Legislatur im Amt, auf jeden Fall bis zu ihrer Erneuerung.
EFFEKTIVE MITGLIEDER:
- Niederbrunner Paul – Bürgermeister – Vorsitzender
- Hopfgartner Martin – Kommandant Freiwillige Feuerwehr Mühlwald
- Unterhofer Peter – Kommandant Freiwillige Feuerwehr Lappach
- Gemeindetechniker pro tempore - freiberuflich tätiger Techniker
- Sprengelhygienearzt pro tempore - Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit
- Mittermair Günther – Gemeinde
- Kommandant pro tempore - Carabinieri Sand in Taufers
ERSATZMITGLIEDER:
- Oberlechner Roland – Bürgermeister–Stellvertreter
- Oberbichler Hannes – FF Mühlwald
- Rederlechner Matthias – FF Lappach
- Geom. Ferdigg Markus - freiberuflich tätiger Techniker
- Stellvertret. Sprengelhygienearzt pro tempore - Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit
- Hopfgartner Martin – Gemeinde
- Kommandant–Stellvertreter - Carabinieri Sand in Taufers
Der Sitzungsort im Katastrophenfall befindet sich im Rathaus.
(Ratsbeschluss Nr. 23/R vom 11.06.2025)