Kommission für die Unbewohnbarkeitserklärungen

Kommission für die Unbewohnbarkeitserklärungen der Gemeinde Mühlwald

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Beschreibung

Die Kommission für Unbewohnbarkeitserklärungen ist von Art. 130 des L.G. vom 17.12.1998, Nr. 13 vorgesehen. 

Für die Erklärung der Unbewohnbarkeit eines Gebäudes oder eines Teiles davon - aus Gründen der öffentlichen Gesundheit oder der Sicherheit oder infolge von Naturkatastrophen - ist der Bürgermeister zuständig; diese gilt in jeder Hinsicht und muss dem Gutachten der Kommission  für Unbewohnbarkeitserklärungen entsprechen, die zusammengesetzt ist aus:

  • einem Vertreter der Sanitätseinheit, der dem gebietsmäßig zuständigen Dienstleistungsbereich für öffentliche Hygiene und Gesundheit angehört
  • einem Techniker der Gemeinde - sofern ein solcher vorhanden ist - oder einem solchem des Wohnbauinstitutes

Art der Organisation

Kommissionen

Adresse

HAUPTORT 18/A, 39030 MÜHLWALD

Mitglieder

Dr. Alessandro Mascarello

Vertreter des Sanitätsbetriebes - Gesundheitsbezirk Bruneck

Orte

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 16:54 Uhr