Recyclinghof Mühlwald

Folgende Wertstoffe und Abfälle werden ausschließlich und getrennt auf dem Recyclinghof gesammelt ...

Beschreibung

Folgende Wertstoffe und Abfälle werden ausschließlich und getrennt auf dem Recyclinghof gesammelt:

A) Wertstoffe

  • Papier
  • Flaschenglas – leer und sauber (siehe Hinweise auf Seite 3)
  • Dosen – leer und sauber
  • Metalle, Eisen
  • Karton – sauber und frei von Folien
  • Kunststoffbehälter bis zu 5 Liter (leere und saubere Plastikflaschen, kleine Kanister ...)
  • Tetrapack (leere Milch- und Saftpackungen)
  • Verpackungen aus Kunststoff (siehe Hinweise auf Seite 3)
  • Fensterglas
  • Speiseöle (Bratöle und Fette). Dafür erhält jeder Haushalt kostenlos einen eigenen Behälter, den sogenannten „Öli“. Der volle „Öli“ kann gegen einen leeren, gereinigten ausgetauscht werden; der volle Öli muss bis an den Rand gefüllt sein!) 


B) Gefährliche Abfälle (nur aus Privathaushalten und höchstens 20 kg/Jahr)

  • Kosmetikartikel
  • Leere Spraydosen, Lackdosen
  • Ölfilter
  • Bleibatterien
  • Pflanzenschutzmittel
  • Lösemittel
  • Säuren
  • Laugen
  • Quecksilberhaltige Stoffe
  • Farben, Druckfarben, Klebestoffe und Kunstharze
  • Reinigungsmittel
  • Batterien


C) Nicht gefährliche Abfälle - Nur Privatpersonen!!

  • Tonerabfälle (Druckpatronen) – max. 20 Stück/Jahr
  • Arzneimittel – max. 20 kg/Jahr
  • Bauschutt – max. 2 m³/Haushalt/Jahr (sauberer Bauschutt: Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, Porzellan. Aber kein Holz, Nylon oder Isolierungen!)
  • Baum- und Strauchschnitt – max. 2 m³/Haushalt/Jahr (kein Grünschnitt und Rasenabfälle!)
  • Sperrmüll (auch sperrige Kunststoffgegenstände, Kisten) – max. 2 m³/Haushalt/pro Jahr (siehe Hinweise weiter unten auf dieser Seite)


D) Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten (RAEE) – nur Privatpersonen!!

  • Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Stoffe (Sparlampen, Neonröhren)
  • Gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten (Kühlschränke)
  • Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten (Fernsehgeräte, Bildschirme)
  • Andere elektrische und elektronische Geräte (Haushaltsgeräte, IT, Unterhaltungselektronik)


Wichtig für alle Betriebe!

Betriebe haben die Möglichkeit, dem Hausmüll gleichgestellte Sonderabfälle (Wertstoffe und nicht gefährliche Abfälle) anzuliefern. Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Konvention zwischen dem Erzeuger (Betrieb) und der Gemeinde.

Die in der Betriebsordnung des Recyclinghofes festgelegten jährlichen Höchstmengen dürfen nicht überschritten werden.

Betriebe dürfen keine gefährlichen Abfälle gemäß Buchstabe B) abgeben!

Betriebe dürfen nur folgenden Elektromüll abgeben:

Andere elektrische und elektronische Geräte (Haushaltsgeräte, IT, Unterhaltungselektronik), also KEINE Leuchtstoffröhren, Kühlschränke, Fernsehgeräte und Bildschirme.


Hinweise

Die Anlieferung/Abgabe der Abfälle darf nur während der Öffnungszeiten des Recyclinghofes erfolgen!


Tragen Sie dazu bei, dass der Recyclinghof ordnungsgemäß funktionieren und sauber gehalten werden kann, indem Sie die Wertstoffe und Abfälle richtig und sauber trennen. Beachten Sie bei der Abgabe der Abfälle bitte die Hinweisschilder bei den jeweiligen Containern und Säcken oder fragen Sie den Recyclinghofleiter.

Die Abgabe von Restmüll im Recyclinghof Mühlwald ist verboten!

Der Recyclinghofleiter ist befugt, Personen, die sich nicht an seine Anweisungen, die Betriebsordnung oder an die gesetzlichen Bestimmungen halten, vom Recyclinghof zu verweisen bzw. den Zutritt zu verbieten.

Der Zutritt zum Recyclinghof ist nur für die Abgabe von Wertstoffen bzw. Abfällen gestattet.

Im Recyclinghof befindliches Material oder Gegenstände dürfen nicht mitgenommen werden. Das Betreten des Recyclinghofes erfolgt auf eigene Gefahr.


Was gehört in die Altglassammlung?

Ja: ·

  • Flaschen
  • Konservengläser
  • Marmeladegläser
  • Parfumflacons


Nein:

  • Keramikwaren (Porzellan, Steingut, Ton)
  • Glasprodukte, die keine Verpackungen sind (Fensterglas, Glasgeschirr, Bleikristallglas, Beleuchtungskörper, Spiegel,
  • Glaskochplatten)
  • Verpackungen aus anderen Materialien (Kunststoffflaschen, Dosen, Tetra-Pack)
  • Papier, Karton, Metalle, Textilien, Kunststoffe
  • Verschlüsse
  • Jeglicher Abfall


Mehrwegflaschen gehören zum Handel!


Was gehört zu den Verpackungen aus Kunststoff?


  • Flaschen/Behälter kleiner als 0,33 Liter und größer als 5 Liter - bis max. 20 Liter (Mineralwasser, Getränke, Öl, Säfte, Milch, Creme, Soßen, Joghurt, Waschmittel, Haushaltsprodukte,
  • Körperpflegeprodukte, Kosmetik, ...)
  • Becher - PS/PP (Behälter für Joghurt, Frischkäse, Desserts, Eis, Eierschachteln...)
  • Kleine Behälter für Lebensmittel (Fleisch, Fisch, …) aus Polystyrol (Styropor)
  • Kleines Verpackungsstyropor
  • Harte/flexible Verpackungen für Lebensmittel (durchsichtige Schachteln für Süßigkeiten, Gemüse, Obst ...)
  • Verpackungen und Tüten für Lebensmittel (Pasta, Reis, Pommes, Salzgebäck, Tiefgekühltes)
  • Netz für Obst und Gemüse
  • Einkaufstaschen (einschließlich wiederverwertbare) sowie Sekundärverpackungen für
  • Mineralwasserflaschen/Getränke und ähnliches
  • Deckel
  • Blumenvasen (keine Blumentöpfe)
  • Kleiderbügel
  • Hüllen und harte Behälter (Schalen für Spielzeug, Kleidung, verschiedene Gadgets, Werkzeug ...)


ACHTUNG!

Alle Verpackungen und Behälter müssen sauber und leer sein!

Behälter und Verpackungen von gefährlichen Stoffen dürfen nicht entsorgt werden!


Was gehört zum Sperrmüll?

Sperrige Kunststoffgegenstände:

  •  Flaschen/Behälter mit einem Fassungsvermögen größer als 20 Liter
  • Große Verpackungsfolien und andere flexible Verpackungen - größer als DIN-A2 (42x59,4 cm)
  • Große Behälter aus Polystyrol (Styropor) - größer als DIN-A2 (42x59,4 cm)
  • Getränkekisten, Obst- und Gemüsekisten
  • Gebrauchsgüter in Plastik (Spielzeug, Haushaltsgeräte, Haushaltsartikel, Einrichtungszubehör, …)
  • Bewässerungsschläuche
  • Bauartikel
  • Rucksäcke, Sporttaschen
  • Mülleimer und Abfalltonnen
  • Big-Bags
  • Matratzen
  • Teppiche
  • Lackiertes Holz


ACHTUNG!

Hier werden nur große, sperrige Abfälle gesammelt; andere Abfälle sind mit dem Restmüll  (grüne Säcke) zu entsorgen.

Alle Behälter und Abfälle müssen sauber und leer sein.

Abfälle, welche gefährliche Stoffe enthalten, dürfen nicht entsorgt werden.

Es wird kein Silo-Nylon angenommen.

Es werden keine Altreifen angenommen (diese müssen über den Fachhandel entsorgt werden).


Art der Organisation

Gemeindebetriebe

Zutrittsbeschränkungen

Uns sind keine Einschränkungen bekannt

Lageplan

HAUPTORT 40/B, 39030 MÜHLWALD

Öffnungszeiten

Aktuell geschlossen

Das nächste Mal geöffnet: Do, 27.06.2024 ab 16:00 Uhr

weitere Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der nächsten 7 Tage
Wochentag Öffnungszeiten
Mittwoch Geschlossen
Donnerstag 16:00 - 17:00 Uhr
Freitag Geschlossen
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen
Montag Geschlossen
Dienstag 16:00 - 19:00 Uhr

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 03.06.2024, 20:46 Uhr